Garantie / Gewährl. bei Gebrauchtkauf

  • Hello Kemperlinos!

    Es gab mal einen Thread in diesem Forum da hatte ich (meine ich von DonPetersen) die Antwort auf meine Frage mal gelesen - leider finde ich diesen einfach nicht mehr ||.. darum meine Frage:


    Wenn ich einen gebrauchten Kemper kaufe auf den noch Restgarantie besteht (obwohl der Käufername auf der Rechnung ein anderer ist) geht dann die Garantie bzw. Gewährleistung trotzdem auf mich automatisch über?


    Vielen Dank vorab schonmal für eure Antworten :*

  • Grundsätzlich sind Garantieansprüche übertragbar. Das kann der Garantiegeber jedoch in seinen Garantiebedingungen ausschließen.

    Bindet der Garantiegeber die Garantie an das Produkt, und nicht an den Käufer und hat eine Übertragung nicht ausgeschlossen, so geht der Garantieanspruch an einen Zweitkäufer bei Kauf über.

    Voraussetzung ist der original Kaufbeleg !!!


    In den anderen Fällen muss der Anspruch ausdrücklich an den Zweiten übertragen werden. Das geschieht dann nicht automatisch mit dem Verkauf. Und eben auch nur, wenn eine Übertragung nicht in den Garantiebedingungen ausgeschlossen ist.


    Die Gewährleistungsansprüche aus dem ursprünglich abgeschlossenen Kaufvertrag mit dem Händler gehen nicht ohne Weiteres bei einem Weiterverkauf auf den Käufer über. Der Käufer hat keinen Anspruch gegen den ursprünglichen Händler, da zwischen diesen Parteien kein Vertrag besteht.

    Man kann die Gewährleistungsansprüche weitergeben, wenn diese auf den Käufer mittels einer Abtretung übertragen.
    Für den Händler macht dies keinen Unterschied, die Ansprüche gegen ihn bleiben die gleichen.
    Möglich ist auch eine Ermächtigung des Käufers, dass dieser die Gewährleistungsansprüche im Namen des Vorbesitzers geltend machen kann.


    § 11 Herstellergarantie

    Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung übernimmt Kemper 36 Monate Garantie nach folgenden Regelungen:

    1. Kemper leistet Garantie für alle nachweisbaren Material- und Fertigungsfehler für eine Dauer von 36 Monaten ab erstmaligem Verkauf bzw. Ablieferungsdatum an den Endverbraucher.
    2. Von der Garantie ausgenommen sind alle Schäden, die durch falsche oder unsachgemäße Bedienung, durch falsche Verbindungen mit anderen Geräten oder durch nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Geräts entstehen. Außerdem erlischt jeder Garantieanspruch bei Fremdeingriffen oder eigenmächtigen Änderungen am Gerät. Kemper behält sich das Recht vor, die Garantieforderungen abzulehnen, wenn das Produkt nicht direkt von Kemper oder von einem Autorisierten Stützpunkth.ndler an den jeweiligen Endkunden verkauft wurde.
    3. Die Garantie beschränkt sich auf den Ersatz oder die Instandsetzung des Produktes. Hierdurch werden jedoch die Rechte des Kunden, die ihm gemäß der geltenden Produkthaftungsgesetze im Land des Kaufs zustehen, nicht eingeschränkt.
    4. Voraussetzung für die Garantieleistung ist die Rücksendung der ausgefüllten Garantiekarte mit Serien-Nr., Verkaufsdatum, Firmenstempel, Nachweis des direkten Kaufs von der Kemper GmbH oder Unterschrift des Autorisierten Stützpunkthändlers, Name und Anschrift des Käufers sowie eine Kopie des Kaufbelegs. Wenn Defekte innerhalb der Garantiezeit auftreten sollten, wenden Sie sich bitte an den autorisierten Stützpunkthändler, bei dem Sie das Gerät gekauft haben oder senden uns eine Email an [email protected]. Soll das Gerät eingeschickt werden, kann dies nur nach vorheriger Absprache geschehen und es müssen die folgenden beiden Voraussetzungen erfüllt sein: - Das Gerät befindet sich in der Originalverpackung oder zumindest gleichwertiger Verpackung. - Dem Gerät liegt eine genaue Fehlerbeschreibung und eine Kopie des Kaufbelegs bei.

    Be the force with you ;)

  • Besten Dank für die ausführliche Info! :thumbup::thumbup: